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5. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch
Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinaus-
gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer der Top Light GmbH
& Co. KG etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetz-
lichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von der Top Light
GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Der Besteller ist verpfl ichtet, auf Verlangen der Top Light GmbH & Co. KG innerhalb einer
angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag
zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Nach Ablauf der Frist ist die Top Light GmbH & Co.
KG berechtigt, bezüglich des ausstehenden Teils der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder
vom Vertrag in Gänze zurückzutreten.
7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefan-
genen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen,
höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer
Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
V. Gefahrübergang
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers.
2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn sie zum Versand
gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen
von der Top Light GmbH & Co. KG gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
3. Wenn der Versand, oder die Zustellung, aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert
wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in An-nahmeverzug kommt, so geht die Gefahr
auf den Besteller über.
VI. Entgegennahme
1. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht
verweigern.
2. Transportschäden sind direkt bei der Annahme der Ware beim Spediteur zu melden
(Warenannahme „unter Vorbehalt“). Eine Haftung der Top Light GmbH & Co. KG tritt nicht ein
(Versendungskauf). Die Ware ist komplett auf ihre Menge und Beschaff enheit innerhalb von 5
Werktagen zu überprüfen. Schäden sind unter Angabe der Mängel schriftlich an die Top Light
GmbH & Co. KG zu melden. Schäden sind generell vor dem Einbau bzw. der Verarbeitung zu
melden. Bei nicht rechtzeitiger Einhaltung dieser Meldepfl icht gelten die Schäden als nach der
Ablieferung entstanden und werden von der Top Light GmbH & Co. KG nicht anerkannt.
3. Retoursendungen – gleich aus welchem Grund – sind mit einer Frist von 14 Tagen anzu-
kündigen und schriftlich zu begründen. Der Besteller erhält eine Retournummer, mit der
die Rücksendung zwingend zu versenden ist, anderenfalls ist die Top Light GmbH & Co. KG
berechtigt, die Annahme zu verweigern.
VII. Sachmängel
Für Sachmängel haftet die Top Light GmbH & Co. KG wie folgt:
1. Die Beschaff enheit der Produkte ergibt sich ausschließlich und abschließend aus der jeweiligen
Produktbeschreibung. Bei Maßen ohne Toleranzanzeige gilt grundsätzlich Genauigkeitsgrad
„Mittel“ nach DIN 7168.
2. Werden Sachmängel geltend gemacht, sind die beanstandeten Waren zur Prüfung an die Top
Light GmbH & Co. KG ordnungsgemäß fachgerecht verpackt und geschützt vor Beschädigungen
zurückzusenden. Soweit die Top Light GmbH & Co. KG über eine Rücktransportverpackung
verfügt, ist diese anzufordern und für den Rücktransport zu verwenden.
3. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt die
Top Light GmbH & Co. KG, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangel-
beseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann die Top Light GmbH & Co.
KG die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.
4. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der Top Light GmbH & Co. KG unentgelt-
lich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen,
sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
5. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn;
Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß
§§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriff sanspruch)
und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt bei Vorsatz, arglistigem
Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaff enheitsgarantie. Die
gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben
unberührt.
7. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
8. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden,
die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der
Besteller kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,
über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers
besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht,
ist die Top Light GmbH & Co. KG berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom
Besteller ersetzt zu verlangen.
9. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaff enheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund
besonderer äußerer Einfl üsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsar-
beiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche.
10. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaff en-
heitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und
bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung durch die Top Light GmbH &
Co. KG. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VII geregelten
Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
VIII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
Ansprüche erhebt, haftet die Top Light GmbH & Co. KG gegenüber dem Besteller innerhalb der in
Art. VII Nr. 6 bestimmten Frist wie folgt:
a) Die Top Light GmbH & Co. KG wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten für die betretenden
Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht
verletzt wird, oder austauschen. Ist dies der Top Light GmbH & Co. KG nicht zu angemessenen
Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte
zu.
b) Die Pfl icht der Top Light GmbH & Co. KG zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art.
XI.
c) Die vorstehend genannten Verpfl ichtungen der Top Light GmbH & Co. KG bestehen nur, soweit
der Besteller die Top Light GmbH & Co. KG über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche
unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Top Light GmbH
& Co. KG alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt
der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen
Gründen ein, ist er verpfl ichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstel-
lung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu
vertreten hat.
3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung
durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von der Top Light GmbH & Co. KG nicht
voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller
verändert oder zusammen mit nicht von der Top Light GmbH & Co. KG gelieferten Produkten
eingesetzt wird.
4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des
Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 5, 6 und 10 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art, VIII geregelten Ansprüche des Bestellers
gegen die Top Light GmbH & Co. KG und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels
sind ausgeschlossen.
IX. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es
sei denn, dass die Top Light GmbH & Co. KG die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch
beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 5% des Wertes desjenigen
Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen
werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr-
lässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend
gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht
verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.