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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BENEITO FAURE S.L behält sich das Recht, etwaige, für erforderlich gehaltene
Änderungen an den Produkten vorzunehmen, und ist nicht für mögliche
Fehlinformationen im entsprechenden Katalog haftbar.
PREISLISTE
Alle Bestellungen unterliegen der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden
Preisliste und den entsprechenden Geschäftsbedingungen. Die Preisliste
wird per E-Mail an alle Kunden, die sich in der Datenbank von BENEITO
FAURE befinden, geschickt und wird, wenn erforderlich, entsprechend
aktualisiert werden. Die Preise enthalten weder die Mehrwertsteuer noch die
Recyclinggebühr.
BESTELLUNGEN
Bestellungen müssen per E-Mail geschickt werden. Es werden keine
Bestellungen telefonisch oder auf sonstigem Wege entgegengenommen. Der
Kostenvoranschlag bzw. das Angebot für das nach Kundenvorgaben
anzufertigende Produkt, wird dem Kunden zur Prüfung und zur Freigabe
zugesandt und wird erst nach Erhalt der geprüften Auftragsfreigabe
bearbeitet.
RÜCKGABEN
Alle Rückgaben müssen vorab bei BENEITO FAURE beantragt und von der
Firma genehmigt werden. Die Rücksendung-Anfrage des Materials muss per
E-Mail unter Angabe des Kundennamens, des Grundes der Rücksendung,
des Kaufdatums, der Anzahl der Einheiten und der Referenz des
zurückzusendenden Produkts erfolgen. Es ist zwingend erforderlich, eine
Kopie der Kaufrechnung beizufügen. Die Annahme der Rücksendung
bedeutet nicht die endgültige Annahme. Die Rücksendung ist erst nach der
anschließenden Überprüfung und Analyse des Produkts durch unsere
technische Abteilung endgültig. Warenrücksendungen werden nur akzeptiert,
wenn sie sich in einwandfreiem Zustand zum Verkauf und in der
Originalverpackung in gutem Zustand befinden. Das Verpackungsetikett
muss ebenfalls intakt sein. Rückgaben werden nicht durch einen Geldbetrag
ausgeglichen und müssen vom Kunden mit eigenen Transportmitteln
geschickt werden. Die Materialrückgabe kann, nach Genehmigung von
BENEITO FAURE, durch eine Vorbestellung ausgeglichen werden. Die
Rücksendung der nach Maß gefertigten oder zuvor von der technischen
Abteilung auf Kundenwunsch gefertigten Produkte wird nicht akzeptiert.
TRANSPORT
Außer im Falle von gesondert vereinbarten Transportbedingungen, wird die
Ware unter ex-works Bedingungen zu Lasten des Käufers versendet werden.
BENEITO FAURE wird die Lieferzeiten stets dem Empfangsort entsprechend
angeben, wobei es sich immer um annähernde Zeiten handeln wird. Das
Unternehmen ist nicht für etwaige Änderungen oder Verspätungen haftbar,
die sich aus Gründen, die nicht vom Unternehmen zu verantworten sind,
ergeben.
DLIEFERZEIT
Die von BENEITO FAURE genannten Lieferzeiten und Verfügbarkeiten
verstehen sich immer als ca. Angaben und können Änderungen
unterliegen. Diese möglichen Änderungen der Lieferzeiten bedeuten
nicht die Anerkennung der Verantwortung oder die Auferlegung einer
Strafe als Folge des Verzugs durch BENEITO FAURE.
REKLAMATIONEN
Jegliche sichtbaren Mängel müssen auf dem Lieferschein des
Transportunternehmens eingetragen werden. Nach Prüfung der Ware,
müssen etwaige Vorfälle unserer Firma innerhalb der nächsten 24
Stunden schriftlich mitgeteilt werden. Nach dieser Frist übernimmt die
Fi r ma ke i ne H af tu ng fü r Re kla mat i o ne n , da d i e vo m
Transportunternehmen vorgeschriebene Frist abgelaufen ist. Im Falle
sonstiger Reklamationen müssen diese unserer Verwaltung schriftlich
mitgeteilt werden. Produkte, die nicht korrekt funktionieren, werden
durch gleiche Produkte, oder Produkte mit den gleichen Eigenschaften,
ersetzt. In keinem Fall werden wir die Arbeitskosten übernehmen, die
sich aus der Fehlfunktion eines Produkts aus unserem Katalog ergeben
könnten.
GARANTIE
BENEITO FAURE garantiert, dass die verkauften Produkte sich in
perfektem Zustand befinden. Die Garantie deckt die Reparatur oder den
Ersatz des Produkts (nach Entscheidung von BENEITO FAURE). Der Fall
muss jedoch vorab per E-Mail angezeigt werden. Die Produktgarantie
befindet sich in der Produktverpackung.Die technische Abteilung von
BENEITO FAURE ist die einzige autorisierte Stelle, um die Entscheidung
zu tre�en, ob es sich um einen Herstellungsfehler handelt, nachdem der
Fall schriftlich gemeldet wurde, samt Rechnung, zur entsprechenden
Prüfung.
BENEITO FAURE bewertet die Garantiezeit unter Berücksichtigung des
Datums der Kaufrechnung des Kunden und nicht anhand der
Betriebsstunden des Produktes.
Die GARANTIE gilt nicht:
1. Wenn das Produkt manipuliert wurde.
2. Wenn das Produkt nicht gemäß Anleitungen installiert wurde.
3. Wenn die Produktbelüftung nicht geeignet ist.
4. Wenn Probleme für die teilweise oder vollständige Zahlung durch den
Kunden vorliegen.
GERICHTSBARKEIT
Im Falle etwaiger Uneinigkeiten oder Streitfälle, werden sich beide
Parteien der Gerichtsbarkeit der Richter und Gerichte von Barcelona
unterwerfen.
EIGENTUMSVORBEHALT
BENEITO FAURE behält sich das Eigentumsrecht auf alle gelieferten Materialien, bis der Käufer den gesamten Kaufbetrag beglichen hat.
Die bestellten Waren werden unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten von BENEITO geliefert, bis der Kunde allen ahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Der Kunde verpflichtet
sich, zu kooperieren und alle notwendigen oder angemessenen Maßnahmen und solche Maßnahmen, die BENEITO vorschlägt oder benötigt, zu ergreifen, um sein Eigentum über
die Ware zu schützen. Der Eigentumsvorbehalt besteht selbst dann weiter, wenn der Kunde akzeptierte und anerkannte Forderungen gegenüber BENEITO hätte, oder wenn ein
System laufender Konten zwischen beiden Parteien bestünde. Die Transformation oder Verbesserung der Ware für die BENEITO einen Eigentumsvorbehalt hat, überträgt sein
Eigentum nicht an den Kunden oder den Anwender. Im Falle von Zusammenführung, Transformation und/oder Beistellung von Produkten unter Eigentumsvorbehalt mit Produkten
von Dritten besteht der Eigentumsvorbehalt in Proportion entsprechend dem Wert, den die Produkte mit Eigentumsvorbehalt vor der Beistellung hatten, fort. Der Kunde kann die
Waren unter Eigentumsvorbehalt im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäfte verkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber BENEITO nachkommt. In jedem
Fall erfolgt bei einem Wiederverkauf der Waren unter Eigentumsvorbehalt automatisch eine Abtretung der aus diesem Wiederverkauf entstehenden Forderungen zugunsten des
Verkäufers an BENEITO, sowie eine Abtretung aller anderen Forderungen, die ggf. als Entschädigungen durch Warenverlust, außervertragliche Haftung usw. entstehen. Der Kunde
ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, BENEITO alle für die Reklamation der übertragenen Forderungen notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Im
Falle einer Nichteinhaltung seitens des Kunden, und insbesondere im Fall von verspäteten Zahlungen oder Konkurserklärung seitens des Kunden, reklamiert BENEITO als
Eigentümer der Ware, nach vorheriger Mitteilung an den Kunden, die Zurückgabe der Ware seitens des Kunden. Sollte die verkaufte Ware vor der vollständigen Bezahlung des
Preises Gegenstand von Pfändung oder Handelshemmnis werden, ist der Kunde verpflichtet, bei der Pfändungsmaßnahme ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Waren
Eigentum von BENEITO sind und, sollten sie trotz dieser Erklärung gepfändet werden, die Durchführung des entsprechenden Drittwiderspruchs, dessen Kosten zu Lasten des
Kunden gehen, seitens BENEITO zu ermöglichen.
Conditions