AGB
Es gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie", herausgegeben vom Zentralverband der elektrotechnischen Industrie e.V.,
ZVEI (letzte Ausgabe), sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getrofflen werden. Darüber hinaus ist folgendes rechtsverbindlich:
1. ANGEBOTE
Angebote sind freibleibend und werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen wirksam. Mündliche Vereinbarungen,
insbesondere Nebenabreden und Zusagen von Vertretern bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige
Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Abweichungen zwischen Bestätigung bzw.
Lieferung und Angebot bleiben, soweit nicht ohnehin abgesprochen in geringfügigem, zumutbarem Umfang in konstruktiver, werkstofflmäßiger und farblicher Hinsicht
vorbehalten, insbesondere dann, wenn sie durch technischen Fortschritt bedingt sind.
2. GEFAHRENÜBERGANG UND LIEFERUNG
Lieferung erfolgt ab Werk ausschließlich zu unseren Lieferbedingungen. Zuwiderlaufende Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Teillieferungen sind
zulässig, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Angelieferte Gegenstände, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, sind vom Besteller
entgegenzunehmen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt
worden ist. Die Ware ist gegen Transportschäden auf Kosten des Bestellers (1,5% des Nettowarenwertes) versichert. Die Versicherung geht auch bei Transporten mit unserem LKW
zu Lasten des Käufers. Falls der Besteller die Lieferung der Ware auf eigene Gefahr wünscht, müssen wir vor Auslieferung der Ware darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wenn der
Versand, die Zustellung oder die Abholung auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung
auf den Besteller über.
3. KREDITÜBERPRÜFUNG
Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach Auftragsbestätigung Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites
in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe als nicht völlig unbedenklich erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen oder, soweit andere Zahlung als Barzahlung vereinbart wurde, Barzahlung zu verlangen.
4. RÜCKTRITT VOM VERTRAG (BESTELLER)
Bei teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrages durch den Besteller sind wir berechtigt, 10% des Nettowarenwertes zu berechnen. Es steht uns frei, die Zurücknahme von
gelieferten Waren abzulehnen. Bei vereinbarter Rücknahme werden neben den ausgelegten Spesen (Frachtkosten etc.) 20% des verrechneten Betrages zur Anrechnung gebracht.
Sonderbestellungen sowie konfektionierte Artikel sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
5. LIEFERFRIST
Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Lieferer schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt
voraus, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung
der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist
angemessen verlängert. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung
sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. Arbeitskämpfe
oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstofflversorgung, aber auch fehlende
Selbstbelieferung usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Fall der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle des Leistungsverzuges des Lieferers oder von
ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Lieferers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Besteller nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne eine angemessene
Nachfrist von mindestens 4 Wochen gestellt zu haben.
6. PREISE
Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung entsprechend den am Tag der Bestellung gültigen Preislisten. Sollte die Lieferung später als 4 Monate
nach Vertragsabschluss erfolgen, so sind wir berechtigt, die dann gültigen Preise zu verlangen. Bei Bestellungen von Standardartikeln im Warenwert über Euro 150,- netto liefern
wir frachtfrei Empfangsstation bzw. Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen sind Versandkosten für Profile. Für eine Länge ab 2,00 m bis 2,50
m wird ein Sperrgutzuschlag von δ 15,-- ; ab Länge 2,51m bis 3,00 m ein Speditionszuschlag von δ 39,-- erhoben. Bei Bestellungen von Standardartikeln im Warenwert unter Euro
150,- netto wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 12,- für Versand- und Verpackungskosten erhoben. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht
zurückgenommen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Für die Bezahlung gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Konditionen. Sondervereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sonderanfertigungen
sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu berechnen. Nachnahmelieferungen
behalten wir uns vor. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen
nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offlen stehenden - auch gestundete - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener
Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften
der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Zur Entgegennahme von
Zahlungen sind nur Personen mit einer schriftlichen Inkassovollmacht von uns berechtigt.
8. MÄNGELRÜGEN
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Dabei sind unbedingt unsere Gebrauchs- oder Montageanweisungen zu beachten. Etwaige Mängelrügen
müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns eingehen. Darüber hinaus haften wir nur in den Fällen, in denen die Ware innerhalb von 12 Monaten, gerechnet
vom Tage des Gefahrübergangs, unbrauchbar wird oder die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird und wenn dies nachweisbar auf einem vor Gefahrübergang liegenden
Umstand beruht, insbesondere auf fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung. Bei Maßen ohne Toleranzanzeige gilt grundsätzlich Genauigkeitsgrad
"mittel" nach ISO 2768. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung der Ware bzw.
Teile berechtigt. Die Nachbesserung erfolgt in unserem Werk. Der Besteller hat deshalb die Waren oder die Teile zu übersenden. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck
der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Alle weiteren Ansprüche sind
ausgeschlossen, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder zurückzubehalten oder Wandlung zu begehren, es sei denn die Nachbesserung
schlägt fehl und eine Neulieferung ist uns nicht möglich.. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller die nach unserem billigendem Ermessen erforderliche Zeit zu gewähren.
Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Durch seitens des Bestellers oder Dritter ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung ausgeschlossen. Unfreie, beschädigte sowie unzureichend verpackte Sendungen werden nicht angenommen.
9. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Schadensersatzansprüche seitens des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder
Mängelfolgeschäden.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufer im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass die Ansprüche des Bestellers aus der Weitergabe der
Ware uns bereits jetzt abgetreten ist. Eine Weiterveräußerung ist untersagt, wenn sich der Besteller mit fälligen Teilforderungen im Verzug befindet. Der Besteller ist verpflichtet,
uns über jede tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung der in unserem Eigentum stehenden Ware unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf Verlangen des Bestellers geben
wir unser Eigentum auf, sofern und insoweit unsere Forderungen zu mehr als 20% übersichert sind. Nicht in Rechnung gestellte Muster, insbesondere Modelle, bleiben unser
Eigentum und sind auf unser Verlangen zurückzugeben. Ist dies aus irgendeinem Grund nicht möglich, können die tatsächlichen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
Bei Missbrauch unserer Muster, insbesondere missbräuchlicher Verwendung der Idee und Nachahmung, sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
11. WIRKSAMKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Witten. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch bei Wechseln und Schecks, ist das Amtsgericht Witten.