Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Top Light GmbH & Co. KG
- Version: Januar 2020 -
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Top Light GmbH & Co. KG und einem Besteller im Zusammen-
hang mit den Lieferungen und/oder Leistungen der Top Light GmbH & Co. KG (im Folgenden: Lieferun-
gen) gelten ausschließlich diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedin-
gungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die Top Light GmbH & Co. KG ihnen ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen
Erklärungen maßgebend.
2. An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich die Top Light
GmbH & Co. KG ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die
Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Top Light GmbH & Co. KG Dritten zugänglich
gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der Top Light GmbH & Co. KG nicht erteilt wird, dieser auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Be-
stellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die Top Light GmbH & Co.
KG zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
4. Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ in diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen umfasst
auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5. Die Angebote der Top Light GmbH & Co. KG sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung der Top Light GmbH & Co. KG wirksam zustande.
6. Alle in unseren Katalogen, Listen, Zeichnungen und sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen technischen
Daten sind sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt. Änderungen, die dem Fortschritt dienen, behält
Top Light GmbH & Co. KG auch nach Versand der Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch nicht Preis,
Funktion oder Lieferzeit beeinträchtigt werden.
II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
1. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Bei Bestellungen aus unserem Leuchtenportfolio von einem Warenwert über € 350,- netto, liefert die
Top Light GmbH & Co. KG fracht-und verpackungsfrei an eine Empfangsstation bzw. Versandadresse
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Bestellungen aus unserem Spiegelportfolio fallen bei
jeder Lieferung Kosten an, die mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Top Light GmbH & Co.
KG angegeben werden.
3. Bei Abweichung der Lieferanschrift von der Rechnungsanschrift erhebt die Top Light GmbH & Co. KG eine
Pauschale pro abweichender Lieferadresse in Höhe von 7,50 € netto zzgl. Mehrwertsteuer.
4. Rechnungen werden frühestens auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Das offene Ziel beträgt 30 Tage. Bei Erteilung
eines Abbuchungsauftrages gewähren wir 3 % Skonto. Dabei werden die Rechnungen am 10. des Folge-
monats für den Vormonat eingezogen.
5. Erstlieferungen an Neukunden erfolgen grundsätzlich gegen Nachnahme. Lieferungen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland erfolgen grundsätzlich gegen Netto- Vorauszahlung.
6. Für Sonderanfertigungen und Bestellungen über € 5.000,- wird die Hälfte der Rechnungssumme bei Auf-
tragserteilung fällig. Sonderanfertigungen sind vom Rücktritt des Bestellers ausgeschlossen.
7. Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug ist die Top Light GmbH & Co. KG berechtigt, bis zur vollstän-
digen Bezahlung der im Verzug befindlichen Rechnung einschließlich der angefallenen Verzugszinsen die
Lieferung weiterer Waren aus irgendeinem laufenden Vertrag zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht).
8. Zahlungen sind frei Zahlstelle der Top Light GmbH & Co. KG zu leisten.
9. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig fest-
gestellt sind.
10. Muster können von der Top Light GmbH & Co. KG für die Dauer von drei Wochen kostenfrei zur Verfügung
gestellt werden. Muster müssen in der Bestellung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Be-
rechnung der Muster erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Verkaufspreise
und Lieferbedingungen (Kauf auf Probe). Der Besteller ist berechtigt, innerhalb dieser drei Wochen vom
Kauf der Muster zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sendet der Besteller die Muster unaufgefordert „frei
Haus“ zurück und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware in mangelfreiem Zustand wieder übergeben
wird. In diesem Fall wird über den Kaufpreis der Muster ausschließlich der Fracht und Verpackung für das
Versenden der Muster an den gewünschten Empfangsort (Lieferort) eine Gutschrift erstellt. Befindet sich
die zurückgesandte Ware nicht in mangelfreiem Zustand, hat der Besteller Schadensersatz in Höhe des
Bestellwertes zu leisten.
11. Soweit die Top Light GmbH & Co. KG aus Kulanz Waren zurücknimmt, erfolgt dies nur gegen Zahlung einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% des Kaufpreises netto pauschal zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der Top Light GmbH & Co. KG bis
zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Top Light GmbH & Co. KG zustehen, die Höhe
aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die Top Light GmbH & Co. KG auf Wunsch
des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der Top Light GmbH & Co. KG
steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungs-
übereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang
und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält
oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungs-
verpflichtungen erfüllt hat.
3. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus
der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldo-
forderungen - sicherungshalber an die Top Light GmbH & Co. KG ab, ohne dass es weiterer besonderer
Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert,
ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil
der Gesamtpreisforderung an die Top Light GmbH & Co. KG ab, der dem von der Top Light GmbH & Co. KG
in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
4. Geht das Vorbehaltseigentum der Top Light GmbH & Co. KG wegen Einbaus/Verarbeitung unter, tritt der
Besteller die ihm insoweit zustehenden Ersatzansprüche gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe der
gemäß Ziff. 1 ausstehenden Zahlungsverpflichtungen an die Top Light GmbH & Co. KG ab.
5. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiter-veräußerung
befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung,
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Über-
schuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist die Top Light GmbH & Co. KG berechtigt,
die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann die Top Light GmbH & Co. KG
nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen-
legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch
den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
6. Die Top Light GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen
Forderungen zu verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber
dem Kunden zu verlangen. Der Besteller hat der Top Light GmbH & Co. KG auf Verlangen die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner offen zu legen.
7. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller
die Top Light GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaft-machung eines berechtigten
Interesses hat der Besteller der Top Light GmbH & Co. KG die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen
den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
8. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Top Light GmbH & Co.
KG nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der
Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer
Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw.
der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Top
Light GmbH & Co. KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn die Top Light GmbH & Co. KG hätte dies
ausdrücklich erklärt.
IV. Fristen für Lieferungen; Verzug
1. Leistungsort der Top Light GmbH & Co. KG ist Spenge.
2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu
liefernden Unterlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so ver-
längern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn die Top Light GmbH & Co. KG die Verzögerung
zu vertreten hat.
3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnli-
che Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches
gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung der Top Light GmbH & Co. KG
4. Kommt die Top Light GmbH & Co. KG in Verzug, kann der Besteller - sofern er glaubhaft macht, dass ihm
hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je
0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des
Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
5. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadens-
ersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen
Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer der Top Light GmbH & Co. KG etwa gesetzten Frist zur
Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag
kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung
der Lieferung von der Top Light GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nach-
teil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen der Top Light GmbH & Co. KG innerhalb einer angemessenen
Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung
besteht. Nach Ablauf der Frist ist die Top Light GmbH & Co. KG berechtigt, bezüglich des ausstehenden
Teils der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder vom Vertrag in Gänze zurückzutreten.
7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der
Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in
Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet
werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
V. Gefahrübergang
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers.
2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn sie zum Versand gebracht
oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von der Top Light
GmbH & Co. KG gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
3. Wenn der Versand, oder die Zustellung, aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder
der Besteller aus sonstigen Gründen in An-nahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller
über.
VI. Entgegennahme
1. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
2. Transportschäden sind direkt bei der Annahme der Ware beim Spediteur zu melden (Warenannahme
„unter Vorbehalt“). Eine Haftung der Top Light GmbH & Co. KG tritt nicht ein (Versendungskauf). Die Ware
ist komplett auf ihre Menge und Beschaffenheit innerhalb von 5 Werktagen zu überprüfen. Schäden sind
unter Angabe der Mängel schriftlich an die Top Light GmbH & Co. KG zu melden. Schäden sind generell
vor dem Einbau bzw. der Verarbeitung zu melden. Bei nicht rechtzeitiger Einhaltung dieser Meldepflicht
gelten die Schäden als nach der Ablieferung entstanden und werden von der Top Light GmbH & Co. KG
nicht anerkannt.
3. Retoursendungen – gleich aus welchem Grund – sind mit einer Frist von 14 Tagen anzukündigen und
schriftlich zu begründen. Der Besteller erhält eine Retournummer, mit der die Rücksendung zwingend zu
versenden ist, anderenfalls ist die Top Light GmbH & Co. KG berechtigt, die Annahme zu verweigern.