2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 3 die wirtschaftliche Bedeutung
oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Top Light GmbH
& Co. KG erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben ange-
messen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der Top Light GmbH &
Co. KG das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will die Top Light GmbH & Co. KG von diesem
Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses
unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller
eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
X. Garantie für Top Light Spiegel
Für einen Zeitraum von einem Jahr - gerechnet von dem Tage der Lieferung an - garantieren
wir unseren Abnehmern, dass der Belag unserer Spiegel ohne äußere Einwirkung weder fl eckig
noch blind wird. Bei berechtigten Beanstandungen kann nur Ersatzlieferung verlangt werden. Ein
Anspruch verjährt spätestens nach Ablauf von einem Jahr. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
für Mängelrügen gemäß Ziff er 5 unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
entsprechend.
Ein Garantieanspruch besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
- bestimmungsgemäße Verwendung unserer Spiegel in Innenräumen, nicht jedoch bei Verwen-
dung in Reithallen, Schwimmbädern, Heilbädern, Saunen und deren angrenzenden Räumen, mit
ständig extrem hoher Luftfeuchtigkeit.
- eine Luftzirkulation zwischen Spiegel und Wandfl äche bzw. sonstigen Montagefl ächen muss durch
ausreichenden Wandabstand vorhanden sein. Die Befestigungsteile dürfen nicht aus aggressiven
Materialien bestehen. Geputzte und gestrichene Flächen müssen vor der Spiegelmontage ganz
ausgetrocknet sein.
- unsere Kontrollzeichen bzw. Schutzmarken auf unseren Spiegeln dürfen nicht entfernt oder
unkenntlich werden, um einen einwandfreien Herkunftsnachweis zu ermöglichen.
Ein Garantieanspruch entfällt:
- bei Belagsschäden infolge von Be- und Verarbeitung oder bei fester Verbindung mit Flächen und
Stoff en (z.B. Verklebungen, Rahmungen, Entkittungen), sofern dies nicht durch uns geschehen ist.
- bei Belagsschäden infolge der Einwirkung von Wirkstoff en, insbesondere von Flüssigkeiten, die
Säuren oder ähnlich wirkende chemische Mittel enthalten, einerlei ob diese direkt oder in Form
von Dämpfen mit dem Spiegel in Berührung kommen. Zu diesen Wirkstoff en zählen die meisten
handels-üblichen Reinigungsmittel und Kosmetika.
- bei Schäden des Spiegels, die ganz oder teilweise durch mechanische Einwirkung hervorgerufen
sind.
- bei Nichteinhaltung unserer Vorschriften für Lagerung und Pfl ege von Spiegeln, die angefordert
werden können.
Der Käufer hat zu beweisen, dass die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt bzw. Garantie-
ausschlüsse nicht gegeben sind.
XI. Sonstige Schadensersatzansprüche; Verjährung
1. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pfl ichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten. Der Schadensersatz-
anspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung der Top Light GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer
Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der nach
Art. VII Nr. 6 geltenden Verjährungsfrist. Gleiches gilt für Ansprüche des Bestellers im Zusam-
menhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z. B. Rückrufaktionen). Bei Schadensersatzan-
sprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
XII. Rücknahmeverpfl ichtung gem. § 10 Abs. 2 ElektroG
1. Der Besteller übernimmt die Pfl icht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene
Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und stellt die Top
Light GmbH & Co. KG von den Verpfl ichtungen gem. § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepfl icht
der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
2. Sofern der Besteller die Waren an gewerbliche Dritte weitergibt und diese nicht vertraglich zur
Übernahme der Entsorgung und zur Weiterverpfl ichtung verpfl ichtet, obliegt es dem Besteller,
die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach
den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Anspruch der Top Light GmbH
& Co. KG auf Übernahme / Freistellung durch den Besteller verjährt nicht vor Ablauf von zwei
Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der
Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Bestellers bei
der Top Light GmbH & Co. KG über die Nutzungsbeendigung.
XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Alleiniger Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselklagen) ist, wenn es sich bei dem
Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öff entlichen Rechts oder um ein
öff entlich-rechtliches Sondervermögen handelt, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Herford. Die Top Light GmbH & Co. KG ist jedoch
auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles
Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG).
XIV. Verbindlichkeit des Vertrages
1. Abweichungen von diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, einschließlich Änderun-
gen dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte
für eine Partei darstellen würde.