allgemeine lieferbedingungen
1. ZAHLUNGEN
Die
Zahlungen
haben
ausschließlich
am
Domizil des Gläubigers zu erfolgen. Die auf der
Auftragsbestätigung u/o Rechnung angegebenen
Zahlungsfristen und –modalitäten sind als endgültig
und essentiell zu verstehen. Daher ist der Käufer bei
Nichtzahlung innerhalb der angegebenen Fristen
mit voller rechtlicher Wirkung in Verzug gesetzt und
muss für die Verzögerung gemäß it. Gesetzesdekret
N° 231/02 vertragliche Zinsen zahlen. Am Ende eines
jeden Kalenderjahrs, wird Mosaico+ S.r.l. befugt
sein, für die bis zu jenem Zeitpunkt angefallenen
Zinsen eine Lastschrift auszustellen. Sollte für jede
Rechnung ein Zahlungsaufschub mit anschließenden
Ratenzahlungen oder mehrere Rechnungen mit
anschließenden Verfalldaten vereinbart worden sein,
so werden dem Käufer bei Nichtzahlung an auch
nur einem der Fälligkeitstermine, automatisch die
ihm gewährte Fristvorteile aberkannt, und er muss
unverzüglich die Zahlung für die empfangene gesamte
Ware leisten.
Der Verkäufer kann die Erbringung der Leistung
einstellen,
wenn
durch
Verschlechterung
der
Vermögensverhältnisse des Käufers der Anspruch auf
Gegenleistung gefährdet ist.
Als Fälle von offensichtlicher Gefährdung sind
u.a. die Eröffnung von Konkursverfahren, die
Liquidation des Unternehmens, das Vorliegen von
Wechselprotesten, Pfändungen, die Eintragung von
Zwangs- und freiwilligen Hypotheken, die Aufhebung
von Dispositionskrediten und Zahlungsunfähigkeiten
zu verstehen.
2. VERPACKUNG
Das Material wird mit einer für den Transport
geeigneten Standardverpackung geliefert. Eine andere
Verpackung wird zum Kostenpreis belastet und muss
schriftlich vereinbart werden.
3. LIEFERUNG UND TRANSPORT
Die Lieferung erfolgt gemäß Art. 1510 c.c. (it. BGB)
frei Werk, und die Ware ist dort vom Käufer abzuholen.
Sollte der Verkäufer die Ware auf Anfrage des Käufers
mit einem eigenen Fahrzeug oder mit dem eines
Transportunternehmens oder Spediteurs versenden,
versteht sich die Ware in jedem Fall als frei Werk
geliefert und reist auf Gefahr des Empfängers.
Mosaico+ S.r.l. gilt als befugt, den Vertrag mit
Frachtführern oder Spediteuren im Interesse des
Käufers abzuschließen, der die entstehenden Lasten
und Kosten zu tragen hat.
Der Verkäufer ist bei Eintreten von Diebstählen u/o
Schäden an der transportierten Ware in allen oben
beschriebenen Fällen nicht haftbar zu machen. Die
in den Katalogen aufgeführten Preise verstehen
sich frei Werk Sassuolo (Modena, Italien), MWST
ausgeschlossen.
Die im Angebot u/o Auftragsbestätigung angegebenen
Lieferfristen sind als richtungsweisend und nicht
bindend zu verstehen. Jede anderweitige Vereinbarung,
muss, um wirksam zu sein, schriftlich erfolgt sein.
4. GEWÄHRLEISTUNG – VERTRAGLICHE HAFTUNG
Für das gelieferte Material besteht in Bezug auf
eventuelle
Fehler
oder
Qualitätsmängel
eine
Gewährleistung von 12 Monaten ab Lieferung, sofern
es ordnungsgemäß aufbewahrt und ordnungsgemäß
verlegt wurde.
Das Mosaik in Holz und der Materialmix mit
Mosaiksteinen in Holz müssen unbedingt mit
Epoxidmörtel ausgefugt werden, der mindestens 7
(sieben) Tage vor dem Kontakt mit Wasser gereift
ist. Sie dürfen nicht auf häufig oder dauerhaft unter
Wasser befindlichen Untergründen oder Flächen (z.B.
Duschtasse, Badewanne etc.) verlegt werden. Das
Material muss bei Transport, auf der Baustelle oder im
Lager in unversehrter Originalverpackung vor Regen
oder starker Feuchtigkeit geschützt werden.
Bei Anzeige von Produktmängeln innerhalb der im
nachfolgenden Art. 4bis aufgeführten Fristen ist
der Verkäufer ausschließlich dazu verpflichtet, die
fehlerhafte Ware so schnell wie möglich zu ersetzen.
Aus keinem Grund übernimmt er die Haftung für
direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, die dem
Käufer oder Dritten entstehen können.
Mosaico+ S.r.l. haftet nicht für Mängel und/
oder Defekte, die auf die Nachlässigkeit bei der
Lagerung der Produkte, auf die Verlegearbeiten, auf
Planungsmängel oder auf nicht mit den gelieferten
Produkten in Zusammenhang stehende Faktoren
zurückzuführen sind.
4 Bis. BEANSTANDUNGEN
Gemäß Art. 1495 ital. ZGB sind eventuelle Mängel
innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung des
Materials (versteckte Mängel unmittelbar nach ihrer
Entdeckung) förmlich per Einschreiben mit Rückschein
oder per PEC anzuzeigen, da sonst jegliche Ansprüche
verfallen.
Die Anzeige einer Beanstandung für eventuelle
während des Transports entstandenen Warenschäden,
sei es beim Transport durch ein Transportunternehmen,
Spediteur oder den Absender, muss bei der Auslieferung
erfolgen und auf dem vom Fahrer des Fahrzeugs
gegengezeichneten Transportschein angegeben sein.
Die Materialien müssen in jedem Fall vor ihrer
Verlegung überprüft werden, und es werden keine
Beanstandungen für bereits installiertes Material
akzeptiert. Insbesondere haftet Mosaico+ S.r.l. nicht
für Lieferverzögerungen bei den Arbeiten von Seiten
des Käufers oder für Kosten, welche die Montage/
Demontage fehlerhafter Ware betreffen.
Sollten die obenangeführten Verfahren nicht auf
die festgesetzten Art und Weise und innerhalb
der vereinbarten Fristen erledigt werden, wird die
Beanstandung nicht angenommen und der Käufer hat
kein Recht mehr auf Garantie.
Der Käufer kann gemäß Art. 1462 c.c. (it. BGB)
zum Zweck der Verzögerung oder Verhinderung der
Erfüllung seiner Pflichten keinerlei Einwendungen
erheben.
5. TOLERANZEN
Mosaico+ S.r.l. weist ausdrücklich darauf hin, dass
die Farbe der Mosaiksteine niemals einheitlich ist.
Die Farbmuster sind Richtangaben. Abweichungen
im Rahmen der Herstellungstoleranzen der jeweiligen
Farbe sind möglich. Auch die Farbanteile der
einzelnen Nuancen sind Richtangaben und können
Abweichungen erfahren.
Der Mix mehrerer verschiedener Farbtöne ist als
besonderes
Merkmal
des
Mosaiks
anzusehen.
Mosaico+ S.r.l. präzisiert, dass zwischen den
einzelnen
Materialpartien
Farbtonabweichungen
innerhalb der Herstellungstoleranzen sowie kleine
Einschlüsse und/oder Splitterungen an einzelnen
Mosaiksteinen möglich sind.
Die Abmessungen der Mosaiksteine entsprechen
richtungweisend den Nennmaßen zuzüglich der
Herstellungstoleranzen. Das gilt ebenfalls für die
Fugen in Abhängigkeit vom Istmaß des Mosaiksteins.
Einige
Kollektionen
nehmen
aufgrund
ihrer
Besonderheit durch die unregelmäßigen Mosaiksteine
den Charakter eines künstlerischen Mosaiks an.
Der Käufer erklärt daher in Kenntnis zu sein, dass
die Produkte Abweichungen in der Farbe und/oder
anderen oben genannten Merkmalen sowie etwaige
Mikroporositäten aufweisen können und diese
Umstände zu akzeptieren.
Mosaico+ S.r.l. haftet nicht für Farb-/ Tonabweichungen
von Aufträgen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten
erteilt oder abgewickelt werden.
6. RÜCKGABEN
Es werden keine zurückgesandten Waren angenommen,
die von der Direktion von Mosaico+ S.r.l. nicht
schriftlich genehmigt wurden. Der Rücksendeschein
muss die Bezugsdaten des bei der Auslieferung
ausgestellten Transportdokuments enthalten.
Die Ware ist in der unversehrten Originalverpackung
zurückzusenden. Der Versand des zurückgegebenen
Materials hat, sofern nicht anderweitig vereinbart,
frachtfrei und auf Gefahr des Käufers zu erfolgen.
Die Gutschrift in Höhe von 90 % des Warenwertes
wird von Mosaico+ S.r.l. nach dem Empfang und der
Überprüfung der Ware ausgestellt.
6 Bis. PERSONALISIERTE PRODUKTE
Für
personalisierte
und/oder
nach
in
der
Auftragsbestätigung
aufgeführten
Vorgaben
des Käufers hergestellte Produkte werden weder
Rückgaben noch nach unten korrigierte Änderungen
der Liefermenge akzeptiert. Die entsprechenden
Kosten werden also dem Käufer in Rechnung gestellt,
ungeachtet davon, ob sie abgeholt werden oder nicht.
7. EIGENTUM
Der
Käufer
wird
gemäß
Art.
3
dieser
Lieferbedingungen mit der Auslieferung der Ware
Eigentümer des Materials. Wenn die Ware von einem
Transportunternehmen ausgeliefert wird, erfolgt die
rechtsübertragende Wirkung in jedem Fall mit der
Übergabe an das Transportunternehmen oder an den
Spediteur.
8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
durch das italienische Recht geregelt.
Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und/
oder Ausführung der vorliegenden Bedingungen und
der Kaufverträge, auch bezüglich ihrer Gültigkeit,
wird ausschließlich das Gericht Mailand zuständig
sein. Dies schließt jede andere Zuständigkeit bzw.
konkurrierende oder alternative Gerichtsbarkeit aus.
Mosaico+ S.r.l. a socio unico
Sitz Viale Jenner 4
20159 Mailand
Büros Via Valle d’Aosta 46
41049 Sassuolo (MO)
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