350 ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Die vorliegende Preisliste hebt alle vorausgegangenen Listen auf, ersetzt sie und stellt kein Angebot dar.
2. Die Preise der Produkte können vom Verkäufer jederzeit ohne entsprechende Benachrichtigung geändert werden; keiner der Preise enthält die Montagekosten.
3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach seinem eigenen, unanfechtbaren Urteil und ohne entsprechende Benachrichtigung, Materialbeschaffenheit, technische Eigenschaften und Aussehen sowie die jeweiligen Abmes-
sungen der Produkte zu ändern.
4.Die Produktbilder haben reinen Beispielcharakter.
5. Abgesehen von fallweise ausgehandelten Sonderkonditionen wird der Verkauf von den vorliegenden allgemeinen Bedingungen geregelt, von denen vorausgesetzt wird, dass der Käufer sie kennt; eventuell von den in den vor-
liegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Klauseln bedürfen jeweils der schriftlichen Form.
6. Die Kaufanbote und/oder Aufträge des Käufers bedürfen zuvor der ausdrücklichen Annahme bzw. in Fällen, in denen dies gestattet ist, des Beginns der Vertragserfüllung seitens des Verkäufers. Jegliche nachträgliche Änder-
ung des Kaufvertrages ist nicht gültig und bindend, sofern nicht entsprechende schriftliche und jeweils von der Partei, die diese Änderung annehmen soll, unterzeichnete Unterlagen vorliegen.
7. Gemäß Art. 1510 Italienisches Bürgerliches Gesetzbuch (Codice Civile) findet die Lieferung der verkauften Waren bei deren Abgabe an den Transportunternehmer bzw. den Spediteur statt, so dass die Waren auf Risiko und
Gefahr des Empfängers reisen; dies gilt auch in den Fällen, in denen die Ware frei Haus verkauft wird. Jeglicher Anspruch, Reklamation und/oder Klage betreffend die Lieferung oder den Transport der Waren muss vom Kunden
direkt an den Transportunternehmer oder Spediteur gerichtet werden. Jeder eventuelle Schaden, Verlust oder Defekt der verkauften Waren, der durch den Versand bzw. Transport verursacht wurde, befreit den Käufer nicht von
der Pflicht, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
8. Der Liefertermin gilt als ungefähre Angabe und ist nicht bindend; er kann sich verzögern, ohne dass eine Ersatz- oder Entschädigungspflicht für eventuelle direkte oder indirekte, vom Käufer infolge der verspäteten Lieferung
erlittenen Schäden besteht und ohne dass dies zur Auflösung des Verkaufsvertrags aufgrund von Nichterfüllung des Verkäufers berechtigt.
9. Mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt, bei Streiks oder in allen anderen Fällen, durch die der Verkäufer vorübergehend außerstande ist, den Verkaufsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, hat der Verkäufer das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer berechtigt ist, eventuelle Schadensersatzansprüche zu stellen, mit Ausnahme der Rückzahlung einer allfälligen Anzahlung im Falle eines Rücktritts.
10. Die Zahlung des Verkaufspreises der Produkte hat direkt an den Sitz des Verkäufers zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung befindet sich der Käufer automatisch in Verzug und ist verpflichtet, Zinsen in dem von der Gesetzesve-
rordnung 231/2002 über Zahlungsverzögerungen bei Handelsgeschäften festgelegten Umfang sowie mit den entsprechenden Fristen zu zahlen.
11. Der Verkäufer haftet nicht für eventuelle dem Käufer bekannte oder erkennbare Mängel, wenn dieser die Ware nicht umgehend zurückgewiesen hat. Beanstandungen oder Reklamationen in Bezug auf Produktmengen
müssen jeweils bei Auslieferung gemeldet und auf den entsprechenden Transportunterlagen vermerkt werden. Der eventuelle Eratz des Produkts ist dabei nicht gleichbedeutend mit einer Akzeptanz der Beanstandung oder
Reklamation. Die entsprechende Gutschrift für den Verkäufer erfolgt erst nach Rückgabe der mangelhaften Produkte und unter der Voraussetzung, dass die Verantwortung des Käufers anerkannt oder anderweitig festgestellt
wurde.
12. Die Zeichnungen, Modelle, Darstellungen und anderen technischen Informationen über die Produkte, die den Gegenstand des Verkaufs bilden, ebenso wie die Muster, Kataloge, Photos und ähnlichen Materialien bleiben
immer geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen daher weder kopiert, noch anderen überlassen oder in irgendeiner anderen Form genutzt werden.
13. Die als Anzahlung zur Bestätigung entrichteten Beträge können vom Verkäufer bei Annullierung des Auftrags und/oder in jedem anderen Fall einer Nichterfüllung seitens des Käufers einbehalten werden, die den Rücktritt des
Verkäufers rechtfertigt, vorbehaltlich des Rechts, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen und ebenso vorbehaltlich des Rechts, die Entschädigung eines darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen. Umgekehrt werden im
Fall der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen seitens des Käufers die von diesem als Anzahlung zur Bestätigung entrichteten Beträge auf den Kaufpreis angerechnet; diese Beträge gelten auf jeden Fall, ebenso wie alle anderen
Vorauszahlungen, als unverzinslich.
14. Die eventuelle Hinnahme einer der Parteien von Verhaltensweisen der anderen Vertragspartei, durch die die Verkaufsbedingungen verletzt werden, stellt keinen Verzicht auf sich aus verletzten Klauseln ergebende Rechte
dar, noch auf das Recht, die korrekte Erfüllung aller Fristen und Bedingungen zu verlangen, die vom Kaufvertrag vorgesehen sind.
15. Der Verkäufer behält das Eigentumsrecht an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung des jeweils in der Rechnung angegebenen Preises. Bis zu diesem Datum gelten die gelieferten Produkte nur als beim Ver-
käufer hinterlegt. Dieser letztere übernimmt daher auch das Risiko für Schäden, die an den hinterlegten Produkten aus irgendeinem Grund entstehen könnten.
16. Der Käufer wird aufgefordert, besondere Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, dass nicht alle in dieser Preisliste angegebenen Produkte mit dem amerikanischen oder kanadischen Markt vereinbar sind. Daher ist der
Käufer, falls er vorhat die genannten Produkte in die USA und/oder in irgendein Nicht-EU-Land zu exportieren, verpflichtet, sich jeweils vorher an die Handelsabteilung des Verkäufers zu wenden, um die Bestätigung zu erhalten,
dass das betreffende Produkt allen technischen Erfordernissen und den gesetzlichen Vorschriften entspricht, die zum Schutz des Endverbrauchers in dem jeweiligen Bestimmungsmarkt vorgesehen sind. Der Verkäufer übern-
immt dabei keine Verantwortung für vom Käufer ergriffene Initiativen, wenn er nicht vorher darüber in Kenntnis gesetzt worden ist und unabhängig von der eventuellen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers zum Export
und/oder zur Verwendung des Produkts in einem Nicht-EU-Land.
17. Der Käufer ist verpflichtet, seine Kunden und/oder Endverbraucher über die Eigenschaften des Produkts in Kenntnis zu setzen, um die Gefahr von deren missbräuchlichen Verwendung, die den Verkäufer möglichen Schaden-
sansprüchen aussetzen könnte, auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In Ermangelung dieser vorherigen Informationstätigkeit befreit der Käufer den Verkäufer ausdrücklich von jeder möglichen Verantwortung.
18. Die verkaufende Gesellschaft garantiert, dass die Produkte die in der Bestellbestätigung enthaltenen technischen Spezifikationen einhalten, unbeschadet der von der industriellen Fertigung als akzeptabel angesehenen
Abweichungen.
19. Die verkaufende Gesellschaft garantiert nicht die Eignung der Produkte zu spezifischen oder Sonderzwecken oder besonderen Verwendungen, außer in dem Fall, wo eine entsprechende Anfrage seitens des Käufers au-
sdrücklich schriftlich vom der verkaufenden Gesellschaft bestätigt wurde, und dies auf der Bestellbestätigung erwähnt wird. Der Käufer muss sicherstellen, dass eventuell erforderliche spezifische Standards und/oder rechtliche
Anforderungen in der entsprechenden Bestellbestätigung seitens der verkaufenden Gesellschaft ausdrücklich enthalten sind.
20. Die von der verkaufenden Gesellschaft gelieferten Informationen zur spezifischen Eignung von Produkten haben reinen Beispielwert.
21. Eventuell von der verkaufenden Gesellschaft geleistete Hilfs- und/oder Berechnungsdienste müssen als reine Orientierungshilfe und als unverbindlich bewertet werden, denn sie liefern eine bloße allgemeine Empfehlung zur
Positionierung der Produkte und müssen jedenfalls vom Käufer vollständig geprüft werden; selbstverständlich übernimmt die verkaufende Gesellschaft, da es sich um bloße unverbindliche Empfehlungen handelt, keine Haftung
für eventuell aus der inkorrekten oder ungewohnten Anwendung der Produkte entstehende Schäden und/oder Verluste.
22. Da die Anwendung der Produkte seitens des Käufers nicht im Kontrollbereich der verkaufenden Gesellschaft liegen, ist letztere für die tatsächliche Anwendung der Produkte nicht verantwortlich; die verkaufende Gesellschaft
übernimmt keine Haftung für eventuell aus der inkorrekten oder ungewohnten Anwendung der Produkte entstehende Schäden und/oder Verluste.
23. Angesichts der Besonderheit von Snowsound-Fiber-Produkten, und obwohl die verkaufende Gesellschaft um die Einhaltung von hohen Qualitätsstandards bestrebt ist, sind bei einer Rollenhöhe von 150cm 3 Fehler alle 25
Meter und bei einer Rollenhöhe über 280 cm das Doppelte als annehmbar anzusehen. Die verkaufende Gesellschaft behält sich jedenfalls das Recht vor, für jeden festgestellten Fehler eine zur Kompensation der festgestellten
Fehlerhaftigkeit geeignete Quantität an Material herabzusetzen. Die Rückgabe von zugeschnittenen Produkten und/oder Produktteilen wird nicht akzeptiert.
24. Der Widerruf einer Bestellung seitens des Käufers ist nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Zustimmung der verkaufenden Gesellschaft zulässig.
25. Im Falle der Bestellung von vom Standard abweichenden Produkten und/oder Farben ist der Käufer dazu angehalten, die gesamte eigens dazu hergestellte Produktmenge anzukaufen.
26. Wenn nicht anders abgemacht und unbeschadet des Falls der vorsätzlichen Täuschung, beschränkt sich die Haftung der verkaufenden Gesellschaft für die verkauften Produkte auf einen sich auf das Dreifache des Bestellbe-
stätigungs-Werts belaufenden Betrag, selbst im Falle der schweren Schuld.
27. Sämtliche Streitfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Verkauf, sowie sämtlichen Änderungen, einschließlich derer in Bezug auf die Gültigkeit, Wirksamkeit, Auslegung, Durchführung und Auflösung des Vertrags ergeben
können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstands von Mailand (Italien).